Pflichtteilsrecht
Der Erblasser kann im Rahmen seiner Testierfreiheit seine nächsten Angehörigen übergehen, indem er andere Personen als Erben einsetzt.
Das Pflichtteilsrecht garantiert den nahen Angehörigen des Erblassers eine finanzielle Beteiligung am Nachlass in Höhe der Hälfte des gesetztlichen Erbteils. Es können neben dem sogenannten„ordentlichen“ Pflichtteilsanspruch, der aus dem Wert des Nachlasses berechnet wird, auch ein „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ entstehen, der aus bestimmten Schenkungen des Erblassers ermittelt wird.
Rechstanwalt Edgar Bandowski setzt Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche effektiv unter Nutzung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen durch. Sofern Sie als Erbe von seiten eines Pflichtteilsberechtigten –z.B. auch auf Auskunftserteilung bezüglich des Nachlasswertes oder ergänzungspflichtiger Schenkungen – in Anspruch genommen werden, prüfen wir die Berechtigung und erheben ggfs. die entsprehenden Einwendungen zur Abwehr unberechtigter Pflichtteilsforderungen.