Erbauseinandersetzung

Hat der Erblasser mehrere Erben hinterlassen, besteht zwischen ihnen eine Erbengemeinschaft. Diese ist auf Auseinandersetzung des Nachlasses gerichtet, die auf Wunsch auch auf Vermittlung des Notars erfolgen kann.

In der Regel erfolgt der Vollzug dann durch einen Auseinandersetzungsvertrag. Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung, wenn zum Nachlass Grundbesitz, Erb- oder Geschäftsanteile gehören oder mit der Auseinandersetzung zugleich eine Schenkung verbunden ist. Auch darüber hinaus berate und unterstütze ich als Notar die Erben in vielfältiger Weise, z.B. bei dem Verkauf von Erbteilen oder der Ausschlagung einer Erbschaft.

Sprechen Sie uns einfach hierzu an!

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