Edgar Bandowski

Vorsorgevollmacht, Berechtigungsverfügung und Patientenverfügung

Niemand ist davor sicher, dass er wegen Krankheit, Unfall oder Gebrechlichkeit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Für diese Fälle sollte eine Vorsorgevollmacht errichtet werden. Eine Patientenverfügung richtet sich an die Adresse eines künftig behandelnden Arztes und teilt ihm verbindlich mit, welche Behandlungen gewünscht sind. Mit einer Betreuungsverfügung ist es möglich, einem noch unbekannten, aber in Zukunft zuständigen Richter am Betreuungsgericht mitzuteilen, wer als Betreuer bestellt werden soll.

Gerade nachdem der Gesetzgeber durch Änderungen im Betreuungsrecht die Möglichkeiten der Vollmachtgeber gestärkt hat, kommt es auf die richtige und genaue Formulierung einer Patientenverfügung und / oder Vorsorgevollmacht an. Eine notariell beurkundete Vollmacht ist besonders rechtssicher und wird überall anerkannt. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z.B. alle Grundstücksgeschäfte ist die notarielle Beurkundung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch Banken und Versicherungen bestehen oft auf einer notariellen Vollmacht.

Wir entwerfen und beurkunden Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung und bieten so die Gewähr, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden.

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