Die Vergütung

Über Geld redet man nicht…? Wir meinen doch.

Die Frage, was die anwaltliche Tätigkeit kostet, ist ein oft gemiedenes Thema. Wir wollen in dieser Frage ein offenes Gespräch herbeiführen, damit die Beziehung zwischen Ihnen und uns von Anfang an auf einer vertrauensvollen und kostentransparenten Basis beruht. So bleiben beiden Seiten atmosphärische Störungen und unliebsame Überraschungen erspart.

Es gibt drei Möglichkeiten, die anwaltliche Tätigkeit zu vergüten:

1. Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung:

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz enthält konkrete Gebührentatbestände. Die Honorare von Wertgebühren steigen danach in Abhängigkeit vom Gegenstandswert, während der tatsächlich investierte Zeitaufwand nur eine untergeordnete Rolle spielt. Für gerichtlich anhängige Fälle sind die jeweils einschlägigen Gebühren als gesetzliche Untergrenze vorgeschrieben. So darf etwa ein Rechtsanwalt einen Prozess nicht zu günstigeren Konditionen führen, als dies das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorschreibt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bietet sich an, wenn der Arbeitsaufwand des Mandats abschätzbar ist.

2. Abrechnung nach Pauschalhonorar

Als zweite Möglichkeit kommt die Vereinbarung von Pauschalhonoraren in Betracht. Auch hier ist es unbedingt erforderlich, dass der Arbeitsaufwand für den konkreten Auftrag von vornherein abgeschätzt werden kann. Pauschalhonorare sind ferner dann möglich, wenn für die alltägliche Beratung – z.B. die telefonische oder kurze schriftliche Beratung – bei einer dauernden Mandatsbeziehung der gegenseitige Arbeitsaufwand abgeschätzt werden kann.

3. Abrechnung nach Zeithonorar

Als dritte Möglichkeit kommt die Vereinbarung eines Stundenhonorars in Betracht. Wenn Pauschalsätze nicht kalkulierbar und Abrechnungen nach den Gebührenordnungen entweder unangemessen niedrig oder viel zu hoch sind, bietet das Zeithonorar eine gerechte Vergütungsbasis.

Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig

  • von der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit des Falles
  • dem erforderlichen Umfang der Bearbeitung
  • seinem Gegenstandswert und
  • dem damit verbundenen Haftungsrisiko für den Rechtsanwalt.

Wir vereinbaren mit Ihnen Stundensätze, die sich nach den obigen Kriterien richten. Abgerechnet wird im Sechsminuten-Takt. Sie erhalten auf Wunsch jeden Monat eine fallbezogene Abrechnung, der ein detaillierter Tätigkeitsnachweis beigefügt ist. Aus diesem geht hervor, welche Tätigkeit an welchem Tag in Ihrem Fall erbracht wurde. Diese Kostentransparenz ist selbstverständlich.

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