Erbscheinsantrag
Hat der Erblasser kein notarielles Testament errichtet, benötigt der Erbe regelmäßig einen Erbschein, um sich gegenüber Gerichten, Behörden Banke, Versicherungen etc. zu legitimieren.
Der Notar prüft, welche Personen nach dem Gesetz die Erben sind, entwirft und beurkundet den erforderlichen Erbscheinsantrag und führt die weitere Korrespondenz mit dem Nachlassgericht.
Liegt ein privatschriftlich errichtetes Testament vor, helfen wir Ihnen bei der Testamentsauslegung und formulieren den für Sie geeigneten Antrag.